20.02.03
Verhör des Johannes Bückler, Schinderhannes genannt. [Teil 15]
101) Habt ihr noch andere Bekanntschaften zu Hamm ohne die mit der Seibelschen Familie?
Antw. Ja, es ist noch ein Mann neben dem Haus des besagten Wittib Seibel; es ist ein kleiner Mann, welcher einen lahmen Arm hat; er hat mich einmal über den Rhein geführt, ich weiß aber nicht ob er mich gekannt hat.
102) Habt ihr diesem Mann nicht einmal Vorwürfe gemacht, daß er euern Namen in dem Dorf ausgebreitet hat?
Antw. Nein, aber einer der Seibelschen Söhne sagte mir, daß dieser Mann im Dorfe von mir gesprochen hätte; ich habe ihn dann in das Seibelsche Haus kommen lassen und ihm gesagt sich von dergleichen Gesprächen zu enthalten; worauf er noch ein Glas Brandwein mit mir trank.
103) Hat dann dieser Mann euch mehreremalen über den Rhein gesezt?
Antw. Ja, zweimal; das erstemal als ich verflossenen Sommer mit dem scheelen Franz überfuhr, und das anderemal als ich nach dem Osterfest, bei hellem Tag ganz allein hinüber paßirtte.
Nachdem dem Angeklagten gegenwärtiges Verhör vorgelesen und auf deutsch ausgelegt worden war, erklärte derselbe daß solches wahrhaft verfaßt ist und hat mit uns und dem unterzeichneten Komis-Gressier unterschrieben zu Mainz den Tag, Monat und Jahr wie oben, des Abends sieben Uhr.
Unterschrieben Wernher, Johannes Bückler und Brellinger, mit Handzügen.
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