16.01.03

Ein rabenschwarzer Tag

Vor 200 Jahren, als es noch keine Kindergärten und Krabbelgruppen gab, stellte die Kinderbetreuung für die Großfamilien durchaus ein Problem dar. Säuglinge konnten nicht mit zur Feldarbeit genommen oder in die Schule geschickt werden. So ließ man sie einfach allein zuhause zurück. Mit eindringlichen Worten schilderte der Nieder-Saulheimer Arzt Renard einen Fall aus Schornsheim, wo im Herbst 1802 die unsachgemäße Haltung eines Raben als Haustier zur Verstümmelung eines unbeaufsichtigten Babys führte:

Niedersaulheim am 6ten Brümär 11.

Renard, Arzt des Kantons Werrstadt [Wörrstadt], an den Herausgeber der Mainzer Zeitung.

"Unglüksfälle sind häufig der Gegenstand öffentlicher Blätter und stehen da am rechte Plaze, theils weil sie Andere vor Gefahren warnen, theils weil getreue Erzählung vorgefallener Ereignisse der Wunsch der meisten Zeitungsleser ist. Nicht zur Befriedigung des Leztern sondern zur Warnung für Eltern und Erzieher habe ich die Erzählung folgendes Unglüksfalles für Ihr Blatt bestimmt.

In Schornsheim, einem Orte unsers Kantons, hatten unlängst die Kinder eines dasigen Einwohners eine Rabe (!) zu ihrer Belustigung gefangen und zu sich in die Stube genommen.

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Die Eltern und größern Kindern giengen ins Feld und ließen ein kleines halbjähriges Mädchen in der Wiege und die Rabe an ein Strikchen angebunden in der geschlossenen Stube zurük. Es kömmt eine der Töchter nach Hause, und trifft das Kind schreklich schreiend und im Gesicht blutend, die Rabe aber neben der Wiege mit abgerissenem Strikchen an. Bei genauerer Untersuchung ergiebt sich, daß nicht nur das rechte untere Augenlied, sondern auch die Zunge bis beinahe an ihre Wurzel von der Rabel abgefressen und auch das rechte Auge oberflächlich verlezt ist.

Welch ein unaussprechlicher Verlust entsteht nicht durch diese dem Anscheine nach so kleine Unvorsichtigkeit für dieses arme Geschöpf! Wenn diese Verlezung eines so nerven- und gefäßreichen Theils auch keine üblen Folgen auf das zarte Leben dieses Kindes äußert, so ist es doch dadurch auf immer sprachlos geworden, und sein Gesch[m]aksinn, wenn es noch mit Hilfe der Lippen und Wangenmuskeln verschluken lernt, was es in den Mund bringt, größtentheils verlohren. – Das Auge ist zwar durch Anwendung zwekdienlicher Mittel jetzt außer Gefahr, aber doch immer durch den Verlust des Augenliedes entstellt.

Ich wünschte durch dieses schrekliche Beispiel Eltern und Erzieher auf diese für ihre Kinder so gefährliche Hausgenossen aufmerksam zu machen. Die Raben pflegen gar leicht den Kindern nach den Augen zu beißen. Dieß veranlaßte vermuthlich in gegenwärtigem Falle das Kind zu schreien, und dabei die Zunge vorzustrekken, die der fleischfressende Vogel dem häutigen Augenapfel vorzog, ergriff und abnagte. Wollten Eltern ihren Kindern ja solche Thiere zum Spielwerke gestatten, obschon sie unnüze und sicher unangenehme Hausthiere sind, so sollten sie doch immer die größte Vorsicht in Betreff derselben anwenden um nicht ihre Kinder der Gefahr solcher Verstümmelungen auszusezen.

Ich grüße Sie mit Hochachtung.
Renard.“

Quelle: Mainzer Zeitung Nr. 20 vom 10. Brumaire XI (1.11.1802)

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Anmerkungen