15.01.03

Mehr Napoleon / Jüdisches Museum Berlin

Im noch druckfrischen Heft 1/03 der Zeitschrift "Geschichte in Wissenschaft und Unterricht" finden sich gleich zwei interessante Aufsätze zum Thema Napoleon. Gudrun Gersmann warnt in ihrem Beitrag "Vive l'Empereur? Vive 'Empereur - Auf den Spuren Napoleons im Internet" (S. 51-53) vor "vielen unsäglichen Seiten ..., auf denen winzige animierte Napoleons unentwegt durchs Netz galoppieren" (S. 51) und empfiehlt zwei Adressen:

http://www.napoleonica.org (Fondation Napoleon mit digitalisierten Quellen und Materialien) sowie
http://www.napoleon.org ("Seriöses, zugleich ansprechend gestaltetes Portal zu Napoleons Leben und Wirken").

Geschichtslehrer dürften sich weiterhin für den Beitrag "Denk mal. Funktionalen emotionalen Lernens für den Geschichtsunterricht am Beispiel einer Stunde zum Napoleon-Bild" (S. 19-31) aus der Feder von Torsten Schwan interessieren. Er geht darin u. a. auf den Code civil sowie den Napoleonkult in Frankreich und dem Rheinland ein (Abbildung des 1843 eingeweihten Koblenzer Veteranendenkmals auf S. 21).

Von den weiteren Aufsätzen des Heftes seien Peter Lautzas' Eindrücke vom Jüdischen Museum Berlin hervorgehoben (S. 70-71), unter dessen vielseitigen Exponaten sich u. a. "die kartografische Darstellung einer Hausiererreise in Süddeutschland im Jahre 1815" findet.

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Anmerkungen

Sehr geehrte Damen und Herren.
Ich besitze ein Buch (Napoleons Gesetzbuch,
Einzig officielle Ausgabe für das Großherzogtum
Berg)von 1810.Ich würde gerne mehr über dieses
Buch erfahren.
Gibt es noch andere Exemplare die die Wirren der Zeit überstanden haben.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichem Gruss. Th. Mäueler

Von: Mäueler Thomas am 13.03.03 20:30

Das berühmteste und erfolgreichste Gesetzeswerk des 19. Jahrhunderts, der 'Code Civil', genauer gesagt der 'Code Civil des Francais' trat am 21.3.1804 in Kraft und blieb bis heute die Grundlage des Bürgerlichen Rechts in Frankreich.
Während des Kaiserreiches Napoleons I. (1804-1814/15) und später im Zweiten Kaiserreich Napoleons III. (1852-1870) nannte man dieses Gesetz "Code Napoleon".
Als sich im Jahre 1806 süd- und westdeutsche Landesherren im "Rheinbund" unter Napoleons Protektorat begaben, gehörten nach einigen Jahren vier Königreiche zum Rheinbund (Bayern, Westphalen, Sachsen und Württemberg), ferner fünf Großherzogtümer (Baden, Berg, Frankfurt, Hessen und Würzburg), außerdem elf Herzogtümer und sechzehn Fürstentümer.
Ab 1.1.1810 hatte der 'Code Napoleon' auch für die heute vom Westfälischen Archivamt betreuten Gebiete Westfalens Geltung. Im gleichen Jahr erfolgte in Köln eine deutsche Ausgabe mit der Bezeichnung "Gesetzbuch Napoleons".
In dieser Gesetzesausgabe befinden sich auch die Bestimmungen über die standesamtlichen Registrierungen der Geburten, Proklamationen, Heiraten und Sterbefälle, während erst sehr viel später, 1874, im Deutschen Reich solche Register eingeführt wurden. Im Geltungsbereich des 'Code Civil' wurden also schon zu Anfang des 19. Jahrhunderts vorbildliche Register, die sogenannten' Zivilstandsregister', geführt und zwar vom 'Maire', dem Vorsteher einer 'Mairie' (= Bürgermeisterei im Deutschen).
Nach den Bestimmungen des 'Code Civil' mußten in den Geburts-, Heirats- und Sterberegistern die Namen der handelnden und behandelten Personen, ihr Alter, ihre Konfession, ihr Wohnort und ihr Gewerbe angegeben werden. Dasselbe galt auch für die jeweiligen Zeugen. In die Register, die in der Regel für die Jahre 1810 - 1814 vorhanden sind, wurden alle Personen einer 'Mairie' eingetragen: Katholiken, Protestanten und Juden.

Die Zivilstandsregister sind einmalig in der Ausführlichkeit ihrer Eintragungen, die inhaltlich weit über die Einträge in den gleichzeitig geführten Kirchenbüchern hinausgehen.
Als nach den Befreiungskriegen Napoleons Ruhm erlosch und auch der Rheinbund zerfiel, wurde der Geltungsbereich des 'Code Napoleon' zwar kleiner, aber in dem ehemals französischen Teil der Rheinprovinz, im Großherzogtum Berg, in Rheinhessen, in der Pfalz, in Elsaß-Lothringen und in Baden blieb das Gesetzbuch als 'Code civil' noch lange in Geltung, nämlich bis zur Einführung des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches am 1.1.1900.


[Gefunden via http://www.westfalengen.de/quellen/Zivilstandsregister.html]

Von: Melanie Langenhan am 13.03.03 20:48

i'm a student and i want to follow the jurist cours

Von: zabusu am 27.05.03 14:14