20.12.02

Juweliere leben gefährlich - damals wie heute ...

Denn schon vor 150 Jahren erregte u.a. ein Betrug an einem Schmuckhändler im benachbarten Frankfurt großes Aufsehen:

»Mainz, 23. Dez. Wenn wir auch keine so bedeutenden Gaunerstreiche von hier zu berichten haben, wie solche in unserer Nachbarstadt Frankfurt vorkommen, so wollen wir doch zwei Proben geben. In Frankfurt kamen am 21. d. M. zwei reichgekleidete Männer zu einem Juwelier und suchten für über 2000 Gulden Schmucksachen aus, welche sie sich in den Gasthof "zum Landsberg" bringen ließen, um dort Zahlung dafür zu leisten. Im Gasthofe öffnet der Käufer eine Kommode und nimmt daraus ein Kästchen mit Kassenscheinen, die der Juwelier aber nicht so hoch annehmen will, als der Käufer verlangt. Letzterer will deßhalb in Silber zahlen, stellt die Kassenscheine und die Schmucksachen in die Schublade, verschließt dieselbe und legt zum Ueberfluß den Schlüssel oben darauf, den Juwelier ersuchend: Platz zu nehmen, bis er aus dem Nebenzimmer das Silbergeld bringen werde. Dieser öffnet nach einigem Warten die Thüre des Nebenzimmers, es ist leer, die Wand und Kommode der andern Stube dagegen zeigen ein Loch, durch welches der Schmuck und die Kassenscheine verschwunden sind. -
Hier in Mainz ließ sich ein noch unbekannter junger Mann Tuch zu Kleidung von dem Lehrlinge des Kaufmanns bis an ein benachbartes Haus tragen, bei dessen Besitzer er sich aufzuhalten vorgab. In dieses Haus eintretend, verweilt er unter allerlei Vorwänden über die geeignetste Zeit mit dem Herrn sprechen zu können, bei dem die Thüre öffnenden Dienstmädchen und entfernte sich mit dem Tuche wieder, als der Lehrling fortgegangen war. Am andern Tage stellte sich der Betrug heraus. - Ein geringerer, wohl aber noch schändlicherer Betrug wurde an einem den Markt besuchenden Landmädchen verübt, dem eine Frau seine Butter abzukaufen sich anheischig machte, unter der Bedingung, daß es dieselbe in ihre Wohnung tragen solle. Unterwegs nimmt die Frau einen Theil der Butter, unter der Angabe, diesen ihrer Schwester abgeben zu wollen, während das Mädchen ihre Rückkunft im Hausgange abwarten sollte. Die Frau kam nicht zurück, das Haus aber hatte einen Durchgang in eine andere Straße und das Mädchen konnte froh sein, nur um einen Theil seiner Waare betrogen worden zu sein. - Möge Jeder sich vorsehen, damit nicht ähnliches ihm begegne.«

Quelle: Anzeigeblatt für Rheinhessen vom 25.12.1852

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Anmerkungen